FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Immobilie empfehle ich ein persönliches Gespräch.

1. Gebäudebezogene Unterlagen

Diese helfen dem Energieberater, die Bausubstanz und die thermische Hülle korrekt zu bewerten. 

  • Baupläne: Grundrisse, Schnitte, Ansichten (mind. M 1:100)  
  • Lageplan / Ausrichtung zur Himmelsrichtung 
  • Baubeschreibung (falls vorhanden) – insbesondere bei älteren Objekten 
  • Angaben zum Baujahr des Gebäudes und zu Bauantragsdaten 
  • Gebäudefotos innen und außen (optional, aber hilfreich)  
  • Informationen zu Besonderheiten: Anbauten, Wintergärten, Fachwerk, Denkmalschutz etc.

2. Nachweise zu energetischen Eigenschaften

Unterlagen über Bauteile und Ausstattungen: 

  • Informationen zur Gebäudehülle (Dämmstärken, Materialien, Baujahre) 
  • Nachweise zu Wärmeschutzberechnungen / EnEVNachweise, falls vorhanden (insb. je nach Baujahr relevant) 
  • Fenster- und Türen-Daten (Alter, Typ, ggf. U-Werte) 
  • Dach- und Kellerdaten: z.B. Aufbau, Dämmung, Sanierungsjahre 

3. Unterlagen zur Heizung und Haustechnik

Für die Einschätzung der Anlagentechnik: 

  • Heizungsunterlagen: Gerätetyp, Baujahr, Effizienzangaben 
  • Warmwasserbereitung (Art, Baujahr, Integration in Heizung)  
  • Pumpen / Regelung / Verteilnetze 
  • Schornsteinfegerprotokolle der letzten Jahre 
  • Wartungsprotokolle (falls vorhanden)

4. Energieverbrauchsdaten

Für Verbrauchsauswertungen oder Förderanträge: 

  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre 
  • Strom- und Gasrechnungen bzw. Verbrauchswerte (optional, aber hilfreich) 
  • Öl-/Pelletlieferbelege (falls relevant)

5. Informationen zu bisherigen Modernisierungen

Alle Maßnahmen, die Einfluss auf die Energieeffizienz haben: 

  • Liste der bereits durchgeführten energetischen Sanierungen (Dämmung, Fenster, Heizung etc.) mit Jahr, Material, Dämmstärken etc.  
  • Rechnungen, Produktdatenblätter oder Nachweise zu den Sanierungen

6. Geplante Änderungen oder Wünsche

Für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP): 

  • Geplante Sanierungsmaßnahmen in den nächsten Jahren 
  • Nutzungsdaten wie Raumtemperaturen, Lüftungsverhalten (oft Teil der Vor-Ort-Erhebung) 

 

Bonus: Zusätzlich nützlich 

(Notwendig v.a. für Förderanträge, z.B. BEG) 

  • Technische Projektbeschreibung (TPB) / Projektnachweis (TPN) – wird vom Energieberater befüllt, aber erfordert Grunddaten vom Eigentümer 
  • Fotos relevanter Bauteile (z.B. alte Fenster, Dächer, Heizanlage) 

 

Kurzfazit 

Ein Hausbesitzer sollte dem Energieberater möglichst vollständige Bauunterlagen, Nachweise zur Gebäudehülle, Heizungsunterlagen, Verbrauchsdaten und Dokumente zu bereits erfolgten Modernisierungen zur Verfügung stellen. Je besser die Datenlage, desto genauer die Energieanalyse. 

Energieausweise

1.  Man braucht einen Energieausweis in diesen Situationen: 

  • Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung
  • Vermietung oder Verpachtung
  • Neubau
  • Umfassende Sanierung, wenn bestimmte Nachweise erforderlich sind 

2. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen muss. Ohne ihn drohen Bußgelder. 

3. Ein Energieausweis ist im Grunde ein „Steckbrief“ für die energetische Qualität eines Gebäudes. Aber jenseits der Pflicht hat er auch folgenden ganz praktischen Nutzen. 

4. Ein Energieausweis sorgt für mehr Transparenz für mögliche Käufer und Vermieter. 

      Er zeigt folgende Daten eines Gebäudes: 

Energieeffizienzklasse (A+ bis H) 
Endenergiebedarf oder -verbrauch 
Wesentliche Gebäudedaten (Baujahr, Heiztechnik, Dämmstandard) 
Modernisierungsempfehlungen 

Damit können Interessenten besser einschätzen, welche laufenden Kosten und welcher Sanierungsbedarf zu erwarten sind. 

5. Durch einen Energieausweis steigen die Erfolgsaussichten im Falle einer Vermarktung. Er kann den Wert eines Gebäudes steigern. 

Ein guter Energiewert: 

  • erhöht die Attraktivität des Objekts
  • kann den Verkehrswert positiv beeinflussen 
  • erleichtert die Vermarktung, weil Energieeffizienz ein wichtiges Entscheidungskriterium geworden ist 

6. Ein Energieausweis gibt eine Orientierung für mögliche Sanierungen. 

Gerade für Eigentümer ist der Ausweis ein hilfreicher Startpunkt: 

  • Er zeigt energetische Schwachstellen
  • Er liefert erste Modernisierungshinweise
  • Er kann Grundlage für Förderanträge sein (z. B. BEG) 

 

7. Ein Energieausweis dient zur Dokumentation und schafft Rechssicherheit. 

 Mit einem gültigen Energieausweis erfüllst man seine Nachweispflichten gegenüber Behörden, Käufern oder Mietern. Das schützt Einen vor späteren Streitigkeiten. 

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: 

  • Energiebedarfsausweis
  • Energieverbrauchsausweis 

Die beiden Energieausweistypen unterscheiden sich grundlegend in der Datengrundlage und damit auch in ihrer Aussagekraft. 

Was wird bewertet? 

  • Die theoretische energetische Qualität des Gebäudes 
  • Basierend auf Gebäudehülle, Anlagentechnik, Bauteilaufbauten, Luftdichtheit, Wärmebrücken, etc. 
  • Berechnung nach GEG/ DIN V 18599 

Datenbasis: 

  • Technische Gebäudedaten 
  • Keine Nutzerabhängigkeit

 

Aussagekraft: 

  • Objektiv und vergleichbar 
  • Zeigt den technischen Zustand und das Sanierungspotenzial 
  • Grundlage für Förderungen und Sanierungsfahrpläne 

Wann vorgeschrieben? 

  • Bei Neubauten 
  • Bei unsanierten Altbauten mit weniger als 5 Wohneinheiten, wenn Bauantrag vor 1.11.1977 und nicht GEGkonform modernisiert 
  • Wenn keine Verbrauchsdaten vorliegen 

Was wird bewertet? 

  • Der tatsächliche Energieverbrauch der letzten 3 Jahre 
  • Heizkostenabrechnungen oder Zählerstände 

 

Datenbasis: 

  • Nutzerverhalten (Heizverhalten, Leerstand, Raumtemperaturen) 
  • Witterungsbereinigt, aber trotzdem stark nutzerabhängig 

 

Aussagekraft: 

  • Günstig, schnell, aber weniger präzise 
  • Kann ein Gebäude „besser“ oder „schlechter“ aussehen lassen, je nach Bewohnern 

 

Wann zulässig? 

  • Bei Wohngebäuden mit mindestens 5 Wohneinheiten 
  • Bei jüngeren oder modernisierten Gebäuden, die GEGMindeststandards erfüllen 
  • Wenn ausreichend Verbrauchsdaten vorhanden sind 

 

Typischer Einsatz: 

  • Vermietung großer MFH 
  • Wenn Eigentümer Kosten sparen wollen und der Ausweis nur zur Pflicht­erfüllung dient 

Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig, sofern keine größeren Änderungen am Gebäude vorgenommen werden.

Energieberatung & Sanierung

Ja. Viele energetische Maßnahmen lassen sich sinnvoll über mehrere Jahre hinweg umsetzen. Ein strukturierter Sanierungsplan hilft dabei, die richtige Reihenfolge festzulegen.

Das hängt vom Gebäude ab. Häufig bieten Dämmung, Heizungsoptimierung und moderne Heiztechnik großes Einsparpotenzial.

Die Kosten hängen vom Gebäude, Umfang der Beratung und gewünschten Leistungen ab. Viele Beratungen und Sanierungsmaßnahmen sind jedoch förderfähig, wodurch sich die Eigenkosten deutlich reduzieren können.

Die Beratung beginnt meist mit einem Vor-Ort-Termin. Anschließend werden Gebäudehülle, Anlagentechnik und mögliche Sanierungsmaßnahmen analysiert und bewertet.

Energetische Baubegleitung

Eine energetisch Baubegleitung prüft, ob die für die Förderung erforderlichen Maßnahmen bei Ihrer Baumaßnahme umgesetzt werden und stellt somit sicher, dass Sie Ihre Förderung erhalten. 

Durch gezielte Umsetzung energetische Maßnahmen können Sie Ihre Energiekosten auf Jahre hinaus reduzieren. 

Schon in der Planungspahse erhalten Sie die erforderliche Beratung. Somit können Sie bereits früh mit Ihrer Entscheidung in den Planungsprozess mit eingreifen. Gerade energetische Details sind später kaum oder nur sehr teuer zu korrigieren – hier spart gute Begleitung oft ein Vielfaches der Kosten. 

Zudem noch können Sie Bauschäden (Feuchte, Schimmel, Wärmeverluste) vermieden werden. 

Energetische Baubegleitung ist förderfähig, wenn sie durch einen eingetragenen Energieeffizienz-Experten durchgeführt wird (z. B. im Rahmen der BEG-Förderung). 

Die genaue Höhe und Bedingungen hängen vom Programm und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab. 

Wichtig ist, dass eine Förderung immer vor Beginn der Maßnahme beantragt werden muss. Erst bei Freigabe der Förderung können Sie mit Ihrem Bauvorhaben starten. 

Ja. Im Rahmen bestimmter Förderprogramme kann auch die energetische Baubegleitung bezuschusst werden.

Idealerweise bereits in der Planungsphase, damit energetische Anforderungen frühzeitig berücksichtigt werden können.

Blower-Door Test

Der Blower‑Door‑Test ist ein Messverfahren zur Überprüfung der Luftdichtheit eines Gebäudes. Dabei wird mit Hilfe eines leistungsstarken Ventilators, der in eine Tür oder ein Fenster eingesetzt wird, ein Unter- oder Überdruck im Gebäude erzeugt. So lassen sich undichte Stellen in der Gebäudehülle zuverlässig aufspüren. 

Undichtigkeiten führen zu unnötigen Wärmeverlusten, erhöhtem Energieverbrauch, Zugluft und können Feuchteschäden oder Schimmel begünstigen. Der Blower‑Door‑Test hilft dabei, diese Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und gezielt zu beheben – sowohl im Neubau als auch im Bestand. 

  • Luftdichtheit der Gebäudehülle
  • Leckagen an Fenstern, Türen, Dach, Steckdosen oder Anschlüssen
  • Qualität der handwerklichen Ausführung
  • Einhaltung gesetzlicher und normativer Anforderungen 
  • Während der Bauphase, um Undichtigkeiten frühzeitig zu beheben
  • Nach Fertigstellung eines Neubaus
  • Bei energetischen Sanierungen
  • Als Nachweis für Effizienzhaus‑Standards oder Förderprogramme 
  • Geringere Heizkosten durch reduzierte Wärmeverluste
  • Höherer Wohnkomfort ohne Zugluft
  • Schutz vor Feuchte- und Bauschäden
  • Sicherer Nachweis für Energieeffizienz und Förderstellen. 

Der n50-Wert beschreibt, wie häufig das Luftvolumen eines Gebäudes bei einem Prüfdruck von 50 Pascal ausgetauscht wird.

Ja. Im Rahmen bestimmter Effizienzhaus- oder Förderstandards kann ein Nachweis der Luftdichtheit erforderlich sein.

Hydraulischer Abgleich

Der hydraulische Abgleich ist ein Verfahren zur optimalen Einstellung einer Heizungsanlage. Dabei wird sichergestellt, dass jeder Heizkörper oder Heizkreis im Gebäude genau die benötigte Menge an Heizwasser erhält – nicht zu viel und nicht zu wenig.

Fazit: 

Der hydraulische Abgleich ist eine vergleichsweise kleine Maßnahme mit großer Wirkung und ein wichtiger Schritt zu effizientem, komfortablem und zukunftssicherem Heizen. 

Ohne hydraulischen Abgleich werden Heizkörper häufig unterschiedlich versorgt: Räume in Heizungsnähe sind zu warm, weiter entfernte bleiben kühl. Um das auszugleichen, wird oft die Vorlauftemperatur erhöht – was den Energieverbrauch und die Heizkosten unnötig steigert. Der hydraulische Abgleich sorgt für eine gleichmäßige Wärmeverteilung und einen effizienten Betrieb der Heizungsanlage. 

  • Beim Austausch oder der Erneuerung der Heizungsanlage
  • Bei der Umstellung auf eine Wärmepumpe
  • Nach energetischen Sanierungen
  • Bei ungleichmäßig warmen Räumen
  • Als Voraussetzung für viele staatliche Förderprogramme 
  • Niedrigere Heizkosten durch geringeren Energieverbrauch
  • Gleichmäßige Wärme in allen Räumen
  • Leiser Betrieb ohne Strömungsgeräusche
  • Bessere Effizienz moderner Heizsysteme
  • Erfüllung technischer und förderrechtlicher Anforderungen 

Ein hydraulischer Abgleich sollte auf Basis von Heizlast, Heizflächen und Gebäudeparametern erfolgen. Als Energieberater unterstütze ich Sie bei der fachgerechten Planung, Berechnung und Dokumentation – unabhängig und auf Ihr Gebäude abgestimmt. 

In vielen Förderprogrammen wird er vorausgesetzt oder empfohlen.

Sanierungsfahrplan iSFP

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein staatlich gefördertes Beratungsinstrument, das Eigentümer: innen von Wohngebäuden einen langfristigen, verständlichen Plan zur energetischen Sanierung ihres Gebäudes aufzeigt. 

Nur ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE), der bei der DENA gelistet ist, darf einen iSFP erstellen. 

Der ISFP zeigt eine schrittweise Sanierung eines Gebäudes auf. Pro Sanierungsphase wird die Reduktion von CO2- Emissionen aufgezeigt. Er schafft Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer und ermöglicht den Eigentümer höhere Förderungen für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. 

Er besteht aus zwei zentralen Bestandteilen: 

 1. Gebäudebewertung (Ist-Zustand)  

  • Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Keller)
  • Heizungsanlage & Warmwasser
  • Energieverbrauch & Effizienz
  • Schwachstellen 

2. Sanierungsfahrplan (Soll-Zustand) 

  • Aufeinander abgestimmte Maßnahmen
  • Logische Reihenfolge (z. B. Dämmung → Heizung)
  • Technisch & wirtschaftlich sinnvoll
  • Zeitlich gestaffelt (z. B. über 10–20 Jahre)

 

 Alles wird verständlich grafisch und schriftlich dargestellt. 

  • strukturierter Sanierungsplan
  • höhere Förderungen (iSFP-Bonus)
  • Planungssicherheit

Fördermittel

Fördermittel müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Ein Energieberater hilft Ihnen, passende Programme zu finden und die Anträge korrekt einzureichen.

Förderfähig sind unter anderem Dämmmaßnahmen, Heizungsoptimierungen, Wärmepumpen, Lüftungssysteme sowie energetische Fachplanung und Baubegleitung.

Fehlerhafte oder unvollständige Anträge können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen. Eine professionelle Begleitung reduziert dieses Risiko deutlich.

Ja. Förderanträge müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme eingereicht und bewilligt werden.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierungen und effiziente Heiztechnik mit Zuschüssen oder Krediten.

Heizlastberechnung

Wärmepumpen arbeiten besonders effizient, wenn sie exakt auf den Wärmebedarf des Gebäudes abgestimmt sind.

Zu große Anlagen arbeiten oft ineffizient, während zu kleine Systeme den Wärmebedarf nicht zuverlässig decken können.

Ja. Die Berechnung erfolgt in der Regel raumweise, um eine gleichmäßige Wärmeversorgung sicherzustellen.

Schimmelberatung

Nein. Häufig spielen auch bauliche Ursachen, Wärmebrücken oder Feuchtigkeitsprobleme eine Rolle.

Ja. Schimmel kann das Raumklima belasten und gesundheitliche Beschwerden verursachen.

Entscheidend sind die Beseitigung der Ursachen, ausreichende Lüftung sowie die Reduzierung von Feuchtigkeit und Wärmebrücken.

Thermografie

Eine Thermografie dient in der Energieberatung hauptsächliche dazu, Schwachstellen in der Gebäudehülle zu entdecken. 

Thermografie misst die Oberflächentemperaturen von Bauteilen und stellt sie als Falschfarbenbild (Thermogramm) dar. Warme Bereiche erscheinen meist rot/gelb, kalte blau/violett. Auffällige Temperaturunterschiede deuten auf energetische Probleme hin. 

Die Interpretation erfordert Fachkenntnis und Erfahrung in der Auswertung der gelieferten Bilder. 

  • Temperaturdifferenz zwischen innen und außen: mindestens 10–15 K 
  • Bevorzugt im Winterhalbjahr
  • Keine direkte Sonneneinstrahlung, kein Regen, kein starker Wind
  • Gebäude sollte vor der Aufnahme ausreichend beheizt sein 
  • Anschaulichkeit: Thermogramme sind für Laien leicht verständlich und erhöhen die Akzeptanz von Sanierungsempfehlungen. 
  • Zielgerichtete Maßnahmen: Sanierungsvorschläge können präziser und wirtschaftlicher ausgelegt werden. 
  • Dokumentation: Wertvolle Ergänzung für iSFP, Energieberichte oder Gutachten. 
  • Liefert keine direkten U-Werte, sondern qualitative Aussagen 
  • Momentaufnahme – keine Aussage über den tatsächlichen Energieverbrauch
  • Nicht alle Mängel sind eindeutig zuordenbar (z. B. Feuchte vs. Wärmebrücke) 

Ja. Sie kann helfen, Ausführungsfehler oder Luftundichtigkeiten frühzeitig zu erkennen.

Lüftungskonzept

Ein Lüftungskonzept braucht man, um sicherzustellen, dass Räume oder Gebäude ausreichend, gesund und normgerecht gelüftet werden – unabhängig davon, ob die Nutzer regelmäßig Fenster öffnen oder nicht. 

In der Vergangenheit hat man in den Gebäuden automatisch eine natürliche Lüftung, da die Gebäude sehr undicht waren. Ein Luftaustausch erfolgte über Fugen, undichte Fenster und Türen, aber auch über den Schornstein („Kamineffekt“). Ein Lüftungskonzept war zu der Zeit nicht nötig, weil immer ausreichend Außenluft unkontrolliert nachströmte und Feuchtigkeit und Schadstoffe automatisch abgeführt wurden. Eine Schimmelproblematik gab es da nicht aber der Energieverlust war sehr hoch.  

Durch die Ölkrise im Jahr 1973 rückte die Energieeinsparung immer mehr in den Fokus. Die Gebäude wurden zunehmend besser abgedichtet. Die Belüftung der Gebäude war Nutzersache („Fenster aufmachen“). Die natürliche Lüftung sank somit stark. Die Feuchtigkeitsprobleme nahmen zu und es traten erste Schimmelprobleme auf. Bauschäden und Rechtsstreitigkeiten haben in der Zeit stark zugenommen. 

In den 90ziger Jahren kam es dann zu einem Umdenken mit der Erkenntnis, dass eine dichte Gebäudehülle ein gezieltes Lüftenerfordert. Die Lüftung darf dabei nicht vom Nutzerverhalten abhängig sein, wenn Schäden vermieden werden sollen. 

Im weiteren Verlauf wurden Mindestluftwechsel eingeführt und dann 2009 erstmals der Begriff „Lüftungskonzept“ in der DIN 1946-6 eingeführt. Fensterlüftung allein gilt oft nicht mehr als ausreichend und Lüftung wird zur Planungsaufgabe. 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gebäudeenergiegesetz fordern heutzutage eine sehr dichte Gebäudehülle. Zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen haben seither stark zugenommen. Wärmerückgewinnung ist zentraler Bestandteil jeder Gebäudeplanung. Ein Lüftungskonzept ist heute Pflichtbestandteil bei Neubau und Sanierung. 

Bei Neubauten und bestimmten Sanierungen mit relevanten Änderungen an der Gebäudehülle.

Moderne Gebäude sind deutlich luftdichter. Dadurch ist ein kontrollierter Luftaustausch wichtiger geworden.

Ja. Ein korrekt geplantes Lüftungskonzept hilft, Feuchtigkeit abzuführen und Schimmelbildung zu vermeiden.

Wirtschaftlichkeitsanalyse

Das hängt von den Maßnahmen, Energiekosten und Förderungen ab. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse schafft hier Transparenz.

Investitionskosten, Energiepreise, Fördermittel, Wartungskosten und Einsparpotenziale spielen eine wichtige Rolle.

Ja. Zuschüsse und Förderkredite verbessern häufig die Wirtschaftlichkeit energetischer Maßnahmen deutlich.

Noch Fragen?

Gerne kläre ich Ihre individuellen Fragen in einem persönlichen Gespräch.

FAQ

Energieberatung Kamm
Energieberatung in München und Umgebung

© 2026 Energieberatung Kamm

Website by Lea Lange